Mit einem Baugutachter lassen sich böse Überraschungen vermeiden und viel Geld sparen
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"Oft wird man als Sachverständiger erst nach dem Kauf gerufen, wenn sich bestehende Mängel und
Schäden offenbaren. Sei es Schimmel oder auch andere Schadstoffe wie Lindan oder sogar Asbest. Die
dann zusätzlich zum Kaufpreis entstehenden Kosten für deren Beseitigung sind oftmals sehr hoch, und der
Käufer hat in den meisten Fällen das Nachsehen. Wer dieses Lehrgeld bezahlen muss, würde gerne die Uhr
wieder zurückdrehen und eine Hauskaufberatung beauftragen. Das ist allerdings nur in ganz seltenen Fällen
möglich", sagt der Baugutachter.
Als freier und unabhängiger Immobiliengutachter blickt er auf eine umfangreiche Erfahrung zurück. Seine
gutachterliche Tätigkeit umfasst alle Bereiche, die für den Erwerb eines Hauses von Bedeutung sind. Hierzu zählt im Falle eines Hauskaufes zunächst die Ermittlung des tatsächlichen Marktwertes der Immobilie. Aus Einträgen im Grundbuch sowie im Baulastenverzeichnis holt der Immobiliengutachter Informationen ein,
kennt den Preisspiegel in der entsprechenden Region und zieht alles in Betracht, was für die
Kaufverhandlungen von Bedeutung ist.
Im Rahmen einer gemeinsamen Objektbesichtigung begleitet Herr Schmidt als kompetenter Baugutachter
die Hauskaufinteressenten. Mit seinem kritischen Auge nimmt er Mängel wahr, die dem Laien mitunter nicht
auffallen. Werden Schäden am Bau beispielsweise in Form von Schimmelbefall oder Undichtigkeiten
festgestellt, informiert der Baugutachter seine Kunden unter Zuhilfenahme einer Thermografie-Kamera über
vorhandene Wärmebrücken.
Sofern notwendig, werden Schimmelproben genommen, die anschließend im Labor analysiert werden.
Baulichen Schwächen geht der Immobiliengutachter auf den Grund, schätzt die mit der Beseitigung
verbundenen Kosten ein und unterbreitet Sanierungsvorschläge. Des Weiteren schließt der Service als Immobiliengutachter die Gebäudeenergieberatung mit ein. Es wird überprüft ob die angegebenen
energetischen Werte im Energieausweis stimmen und mit welchen Kosten im Falle einer energetischen
Sanierung zu rechnen sind. Des Weiteren informiert der Baugutachter darüber ob, und wenn ja welche
Vorschriften bei einem Eigentümerwechsel für energetische Sanierungen gesetzlich vorgeschrieben sind.
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